


Erklärung zum Urteil des Münchner Landgerichts vom 1.12.2022 in meinem Prozess wegen angeblicher Unterstützung der PKK
Anlass für das von der Staatsanwaltschaft München eingeleitete Strafverfahren gegen mich war die Demonstrationgegen NATO-Sicherheitskonferenz im Februar 2018. Auf der Kundgebung hatte ich gegen den völkerrechtswidrigen Einmarsch der türkischen Armee – drei Wochen vor unserer Demonstration – im nordsyrischen Afrin protestiert, ebenso wie gegen die Fahnen-und Bilderverbote der Münchner Versammlungsbehörde (KVR).
Das KVR hatte die Verwendung aller Embleme der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG, sowie Plakate für die Freilassung Abdullah Öcalans mit seiner Abbildung verboten. Dagegen hatten wir geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte zumindest das Verbot der Verwendung von YPG-Symbolen aufgehoben. Doch die Staatsanwaltschaft erklärte – unmittelbar vor Ort – die Verwendung dieser Symbole wieder zur Straftat.
In meiner Eröffnungsrede auf der Kundgebung hatte ich die Freilassung Abdullah Öcalans gefordert, ein entsprechendes Plakat mit einem Foto Öcalans getragen und die Aufhebung des PKK-Verbots gefordert.
Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht München im Jahr 2019 wurde ich zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40.- Euro verurteilt.
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München am 1.12.2022 wurde das Strafmaß jetzt auf 1.250,- Euro reduziert, die Verurteilung der Vorinstanz wegen angeblicher Unterstützung der PKK jedoch bestätigt.
Das Gericht übernahm die Behauptungen der Staatsanwaltschaft, die Embleme der YPG seien von der PKK „usorpiert“ worden, sie habe sich die YPG-Embleme, ebenso wie Abbildungen von Abdullah Öcalan zu eigen gemacht und würde sie ersatzweise statt der eigenen Kennzeichen verwenden.
In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, mein Plakat mit der Forderung nach Freilassung von Abdullah Öcalan mit seiner Abbildung und meine Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots, seien deshalb eine Unterstützungshandlung für die verbotene PKK und wären „in besonderer Weise geeignet, den Zusammenhalt der PKK zu fördern“.
Das Gericht beruft sich dabei auf einen Erlass des Bundesinnenministers vom Januar 2018, mit dem YPG-Symbole und Abbildungen Abdullah Öcalans verboten wurden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde auf diese weise ausgehebelt.
Abdullah Öcalan und die kurdische Befreiungsbewegung fordern seit Jahrzehnten eine friedliche Lösung des Konfliktszwischen den Kurden und dem türkischen Staat. In seinen Büchern und Schriften hat sich Öcalan ausführlich dazu geäußert. Seine Vorschläge werden von der PKK bereits seit 1995 vertreten. „Durch Gewalt“, sagt Öcalan, „lasse sich der Konflikt zwischen den Kurden und dem türkischen Staat nicht lösen. Die Gewalt“ müsse „endlich von der Tagesordnung der Republik verschwinden. Die einzige Alternative ist eine demokratische Lösung im Rahmen der Türkei“.
Doch Erdogan, der autoritäre türkische Staatspräsident erklärt alle, die sich für Dialog und die Rechte der Kurden und Kurdinnen einsetzen zu Terroristen und antwortet mit Krieg und Repression. Tausende Kritiker des Regimes, Journalisten, gewählte Parlamentsabgeordnete, Bürgermeister und Kommunalpolitiker sind in der Türkei derzeit inhaftiert. Um eine friedliche Lösung des Konflikts zwischen der Türkei und der kurdischen Bevölkerung zu ermöglichen, wäre die Freilassung Abdullah Öcalans das Gebot der Stunde. Mit diesem Urteil wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Meinungsfreiheit aus den Angeln gehoben. Das Urteil muss revidiert werden. Ich werde deshalb bis zum Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.
Claus Schreer
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Prozessbericht in der Süddeutschen Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-claus-schreer-gerichtsurte...
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"Um die Organisatoren der Konferenz herum hat sich inzwischen ein Apparat gebildet, der zunehmend als außen- und militärpolitischer Think-Tank auftritt"
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"... Darüber hinaus fehle in der Bundesrepublik eine 'gesellschaftliche Unbefangenheit des Umgangs mit den Streitkräften'. ..."
- GFP 7.10.2020
